Payt begleitet Sie vom Versand der ersten Rechnung bis zur letzten Phase des außergerichtlichen Inkassoprozesses. Doch in einigen Fällen bleibt die Zahlung trotz aller Bemühungen aus. In diesem Blog erfahren Sie, wie Sie Gerichtsvollzieher oder Anwälte effektiv in den Inkassoprozess einbinden können, um offene Forderungen erfolgreich einzutreiben.
Leider kommt es gelegentlich vor, dass auch ein außergerichtliches Inkassoverfahren Ihren Debitor nicht zur Zahlung bewegt. Um die Schuld einzutreiben, können Sie den Fall an einen Gerichtsvollzieher übergeben oder einen Anwalt einschalten. Da Sie das außergerichtliche Inkassoverfahren davor vollständig mit der Software von Payt abwickeln können, liegt die gesammelte Kommunikation mit dem Debitor in einem übersichtlichen Online-Dossier auf unserer Plattform vor. Sie können dieses Dossier mit einem Klick herunterladen und an den Gerichtsvollzieher oder Anwalt übergeben.
Nach dem außergerichtlichen Inkassoverfahren: gerichtliches Inkassoverfahren
Ein gerichtliches Inkassoverfahren ist das letzte Mittel, um doch noch bezahlt zu werden. Sie schalten hierfür einen Gerichtsvollzieher ein oder einen Anwalt, wenn der einzutreibende Betrag höher als € 25.000 ist. Ein gerichtliches Inkassoverfahren kostet Sie oft die Beziehung zum Kunden. Gleichzeitig haben Sie nach der Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen Anspruch auf Ihr Geld, wodurch ein Rechtsweg unvermeidlich sein kann.
Ein Gerichtsvollzieher ist ein öffentlicher Beamter, ernannt von der Krone. Er oder sie führt amtliche Tätigkeiten aus: Zustellung von Vorladungen, Vollstreckung des Urteils des Richters, Pfändung von Hausrat oder Lohn und Räumung einer Wohnung. Ein Gerichtsvollzieher ist immer unparteiisch.
Schuld höher als € 25.000: Verfahren über einen Anwalt
Wenn die Schuld höher als € 25.000 ist, muss das gerichtliche Inkassoverfahren über einen Anwalt laufen. Sie können den Anwalt für die Forderung einsetzen. Darüber hinaus gibt es andere Mittel über den Anwalt, mit denen Sie den Schuldner zur Zahlung bewegen können, darunter ein Insolvenzantrag oder ein vorläufiger Arrest.
Insolvenzantrag
Bleibt Ihr Schuldner in Verzug, kann ein Insolvenzantrag Abhilfe schaffen. Dabei muss der Schuldner nämlich bereits innerhalb von 3 Wochen zur Verhandlung erscheinen. In der Praxis sorgt das dafür, dass der Schuldner kurzfristig mit einer Lösung kommt, um die Insolvenz abzuwenden. Achtung: Für einen Insolvenzantrag sind mindestens 2 Gläubiger erforderlich.
Vorläufiger Arrest
Ein vorläufiger Arrest ist eine Pfändung, bevor es ein gerichtliches Urteil gibt. Er dient dazu, Ihr Recht (die Schuld) sicherzustellen. Durch die Pfändung von beispielsweise Immobilien, Bankkonten oder Guthaben Ihres Schuldners bei Dritten haben Sie mehr Sicherheit, dass Sie die Forderung eintreiben können. Ein vorläufiger Arrest muss immer innerhalb von 2 Wochen mit einer Vorladung gefolgt werden. Dann entscheidet der Richter über Ihr Dossier und ob die Pfändung vollstreckt werden kann (Zwangsvollstreckung).