Was ist das Insolvenzregister?
Das Insolvenzregister heißt vollständig Zentrales Insolvenzregister (CIR) und ist öffentlich einsehbar. Im Register sind Daten enthalten, die sich auf Insolvenzen beziehen, ebenso wie auf Schuldenregulierungen natürlicher Personen und auf Zahlungsaufschübe. Im Insolvenzregister sind nur Daten enthalten, die nach dem 1. Januar 2005 veröffentlicht wurden.
Was kann man mit dem Insolvenzregister machen?
Das Insolvenzregister kann von jedem genutzt werden, um Informationen über Insolvenzen, Schuldenregulierungen natürlicher Personen und Zahlungsaufschübe einzusehen. Es fallen keine Kosten für die Suche nach Daten und das Betrachten von Informationen an. Es ist zudem gegen Bezahlung möglich, einen Auszug beim zuständigen Gericht zu erhalten. Der Name des Registers leitet sich von der Bedeutung der Insolvenz ab. Dieser Begriff bezieht sich nämlich auf Regelungen für die finanzielle Unfähigkeit von Unternehmern oder Privatpersonen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Wo findet man das Insolvenzregister?
Das Insolvenzregister der Rechtsprechung ist hier zu finden, wobei es möglich ist, nach dem Namen einer natürlichen Person, juristischen Person/Firmennamen oder nach den Insolvenzmerkmalen zu suchen. Zum Beispiel nach Gericht, Publikationstyp, Datum oder Insolvenznr. und Gericht. Bei den Publikationstypen wird zwischen Entscheidungen über Insolvenzen, Zahlungsaufschübe und Schuldenregulierung und Entscheidungen über deren Beendigung unterschieden.